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COVID-19 Kredite und Härtefallmassnahmen

Veysel Doymuş

FA Treuhand I.A

v.doymus@jave-treuhand.ch

 

Das zweite Corona-Jahr brachte viele Firmen in Bedrängnis. Nicht nur finanziell war es für einige Branchen schwierig, sondern auch der bürokratische Mehraufwand machte vielen zu schaffen.

Wir freuen uns deshalb über die Rückmeldungen unserer Kunden, dass wir Sie in dieser Zeit kompetent und schnell beraten konnten. Es ist wichtiger denn je, dass Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben. Wir beobachten vermehrt Revisionen und Kontrollen, insbesondere mit dem Fokus auf Missbrauch der Corona-Hilfen.

Unsere Erfahrung insbesondere in diesem Jahr hat gezeigt, dass die Einhaltung der Regeln der COVID-19 Kredite und Härtefallmassnahmen sehr genau überprüft werden und ein Verstoss gegen die Regeln einen Strafprozess zur Folge haben kann. Wir haben bereits Erfahrung darin, die Beweisführung mit unserem buchhalterischen und rechtlichen Wissen zu unterstützen und stehen Ihnen in einem solchen Fall zur Seite.

Es gibt viele Bedingungen, die während und nach den Härtefallmassnahmen eingehalten werden müssen. Einer der häufigsten Stolpersteine ist die Bezahlung von Darlehen und Dividenden an die Gesellschafter. Dies ist während der Zeit bis zur vollständigen Zurückzahlung der COVID-Kredite verboten.

Covid-19 kredileri

Wir raten deshalb jedem mit genügend verfügbarer Liquidität, den Kredit nach Möglichkeit zeitnah zurück zu zahlen. Es ist zudem auch verboten, Darlehen oder Dividenden zu zahlen, wenn Sie Härtefallbeiträge beansprucht haben. Dies gilt für die darauffolgenden 3 Geschäftsjahre.

Die Verordnungen, Anträge und Regeln ändern ständig, doch wir behalten den Überblick und unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns für ein beratendes Gespräch, um die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen in Ihrem Kanton zu prüfen.

AIA-Abkommen mit der Türkei

Ein weiteres Thema, welches auch im 2021 aktuell war, ist das AIA-Abkommen mit der Türkei. Das Abkommen besagt, dass automatisch Informationen über Bankkonten in der Türkei an die Schweizer Behörden übermittelt werden.

www.haberpodium.ch

Sollten sie also Bankkontos oder andere Vermögenswerte in der Türkei besitzen, empfehlen wir Ihnen eine Straf- und Bussenfreie Selbstanzeige zu tätigen. Wir verfügen bereits über viel Erfahrung in der Einreichung von Selbstanzeigen und unterstützen Sie dabei gerne.

Damit wir weiterhin stets professionell, pünktlich und transparent als Partner erreichbar sind, haben wir unser Team vergrössert. Zu unserem Team neu dazugestossen sind Sidar Dündar, Annabell Langer und unser Lernender Florjan Bobaj.

www.jave-treuhand.ch

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